Alles, was du rund um Eintragung und Gutachten wissen musst
Wer Carbon-Anbauteile an seinem Fahrzeug montieren möchte, muss sich mit dem Thema Eintragung und Gutachten auseinandersetzen. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Bauteil legal im Straßenverkehr zu nutzen – per Einzelabnahme oder mit einer Teiletypengenehmigung (TTG).
1. Einzelabnahme nach §19.2 bzw. §21 StVZO
Die Einzelabnahme ist die gängigste Form der Eintragung, wenn kein allgemeines Gutachten oder keine Genehmigung für das Bauteil existiert.
- Erfolgt bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
- Erforderlich ist mindestens ein Materialprüfbericht (Materialgutachten), der die Festigkeit und Qualität des Carbons belegt.
- Der Prüfer entscheidet im Einzelfall, ob eine Eintragung erfolgen kann (§19.2 oder §21 StVZO).
- Nach positiver Begutachtung erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Kosten: Je nach Prüfstelle zwischen 100 € – 300 €.
2. Teiletypengenehmigung (TTG)
Die Teiletypengenehmigung (TTG) ist die nationale Nachfolgeregelung der bisherigen ABE und gilt ausschließlich in Deutschland. Ob die TTG auch im europäischen Ausland akzeptiert wird, wissen wir leider noch nicht. Sprechen Sie bei Zweifeln mit einer Prüforganisation in Ihrer Nähe.
- Teile mit TTG dürfen ohne zusätzliche Eintragung verwendet werden; die Genehmigungsunterlagen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden.
Für diese Teile wurde bereits ein umfassendes Typgutachten von einer anerkannten Prüforganisation erstellt und wurde zusammen mit allen technischen Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung hat das KBA die nationale Teiletypengenehmigung erteilt – diese Produkte sind somit vollständig zugelassen.
Warum gibt es kein Teilegutachten mehr?
Das frühere Teilegutachten wurde abgeschafft. Bereits ausgestellte Gutachten behalten bis mindestens 2028 ihre Gültigkeit. Danach können entsprechende Teile weiterhin verwendet, müssen aber per Einzelabnahme eingetragen werden.
Aktueller Stand bei Carbono
Alle eintragungspflichtigen Carbono-Teile verfügen aktuell über ein Materialgutachten und können somit per Einzelabnahme eingetragen werden.
Bald auch mit TTG
Wir lassen derzeit für viele Produkte, insbesondere BMW M3 / M4 (G80, G81, G82, G83 sowie F80, F82, F83), nationale TTG-Gutachten erstellen. Die ersten Teile mit TTG werden voraussichtlich ab Frühjahr 2026 verfügbar sein.
Unser Service für dich
Wir unterstützen dich gern bei der Eintragung deines Carbono-Teils. Über unsere Partner-Prüforganisation in der Nähe von Paderborn können wir die Einzelabnahme direkt organisieren und dich bei der Abwicklung begleiten. Sprich uns einfach an – wir übernehmen die Terminvereinbarung und sorgen für eine reibungslose Abnahme.
