Auf dem Weg zu legalen gelben Tagfahrlichtern
Rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und unsere Mission bei Carbono.
Sind gelbe Tagfahrlichter illegal oder erlaubt?
Viele Autofans stellen sich diese Frage: Darf man gelbe Tagfahrlichter überhaupt legal verbauen? Wir klären die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigen dir, wie wir mit Carbono den Weg zu einer offiziellen Legalisierung gehen.
Gesetzliche Grundlagen
Die aktuellen Vorschriften unterscheiden klar zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht:
- ECE R87 (Tagfahrlicht): „Die Farbe des Lichts muss weiß sein …“
- §59 (1) StVZO: „Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.“
- §52 StVZO: Erlaubt „hellgelbe Nebelscheinwerfer“ – hier findet sich eine rechtliche Grundlage für gelbes Zusatzlicht.
Entscheidend ist: Das Abblendlicht muss weiß bleiben. Wird dieses nicht beeinflusst, kann das Tagfahrlicht durchaus gelb sein. Genau dieses Prinzip hat auch BMW bei den CS- und CSL-Modellen umgesetzt.
Unser Ziel bei Carbono
Wenn also das Abblendlicht weiß bleibt und das Tagfahrlicht gleichzeitig gelb leuchtet, spricht rechtlich nichts dagegen. Dennoch braucht es den Mut, diesen Weg auch wirklich zu gehen – mit allen Tests, Gutachten und offiziellen Abnahmen.
Ich bin selbst leidenschaftlicher Auto-Enthusiast. Gleichzeitig möchte ich, dass meine Fahrzeuge legal im Straßenverkehr unterwegs sind. Und weil sich bisher niemand an dieses Projekt gewagt hat, gehen wir bei Carbono diesen Schritt.
– Sven, Gründer von Carbono
Video: Rechtliche Hintergründe erklärt
In diesem Video erläutern wir die wichtigsten Paragraphen, zeigen Beispiele aus dem Lichtlabor und erklären, warum wir überzeugt sind, dass gelbe Tagfahrlichter bald legal sein können.